Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS) eine wichtige Unterstützung. Sie tragen nachhaltig dazu bei, die Arbeit des BSVS zu sichern.
Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein, dass wir alle Voraussetzungen erfüllen:
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V. (BSVS) ist als gemeinnützig anerkannt.
Der BSVS verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Der BSVS verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen fristgerecht über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
Bitte unterstützen Sie die Arbeit des BSVS bzw. der Kreisorganisation Chemnitz/Stollberg durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!