Das Landesblindengeld ist unverzichtbar als ein annähernder Ausgleich für den blindheitsbedingten Mehraufwand betroffener Menschen. Es darf keinerlei Sparzwängen geopfert werden. So haben auch Mitglieder der Kreisorganisation Chemnitz in den letzten Jahren andere Landesverbände des DBSV im Kampf um den Erhalt ihres Landesblindengeldes unterstützt.
Die Kreisorganisation unterstützt die Forderungen des BSVS an den Sächsischen Landtag und die Sächsische Staatsregierung:
Wir unterstützen außerdem die Forderungen anderer Betroffenengruppen nach einem finanziellen Ausgleich ihres behinderungsbedingten Mehraufwandes.
Einen Überblick über das Blindengeldrecht in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie in einer Online-Broschüre.